Allgemeine Geschäftsbedingungen der Trukar Sp. z o.o., ul. Białoruska 7/74, 30-638 Kraków, Polen, KRS 0001201266, NIP 6793345983 (nachfolgend „Auftragnehmerin“ oder „Trukar“), für Verträge mit ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“).
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Präambel
Diese AGB gelten für alle Aufträge über die Übernahme und Beförderung von Gütern im Auftrag des Kunden. Kunden können Unternehmer oder Verbraucher sein. Verbraucher bestätigen bei der Auftragserteilung gesondert, dass sie diese AGB anerkennen. Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
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§ 1 Auftragserteilung und Angaben des Kunden
- Die Auftragnehmerin ist nicht verpflichtet, über den Preisrechner eingehende Aufträge anzunehmen; einer Begründung bedarf es nicht. Bestehen Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden, kann die Auftragnehmerin auch nach Annahme Vorkasse verlangen und dem Kunden hierfür eine Frist setzen. Sie informiert den Kunden darüber innerhalb von 2 Stunden nach Auftragsannahme telefonisch oder in Textform. Leistet der Kunde die Vorkasse nicht fristgerecht, gilt der Auftrag als vom Kunden kurzfristig storniert (§ 2 Nr. 8).
- Der Kunde stellt seine Anfrage über den Preisrechner auf dieser Website oder per E-Mail an dispatch@yourdomain.eu. Er gibt dabei die Packstücke bzw. Ladung mit Länge, Breite, Höhe und Gewicht, den Inhalt sowie gegebenenfalls Gefahrgut- oder Temperaturanforderungen vollständig und richtig an.
- Die Ware muss stapelbar sein; andernfalls hat der Kunde ausdrücklich darauf hinzuweisen. Passt die Ware nicht in den gewählten Frachtraum, kann die Auftragnehmerin den Vertrag außerordentlich kündigen oder anpassen. Bei einer Anpassung wird der Tarif auf die nächsthöhere Stufe des Preisrechners angehoben; die Auftragnehmerin entscheidet, ob ein größeres oder ein zusätzliches Fahrzeug eingesetzt wird, und wählt bei gleicher Eignung die günstigere Variante. Schadensersatzansprüche des Kunden sind insoweit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
- Die Ware muss eine Ladungssicherung mit Spanngurten zulassen; andernfalls kann sie zurückgewiesen werden.
- Umzugsgut, Kunstgegenstände, Unikate und Wertsachen (insbesondere Edelmetalle, Edelsteine, Bargeld und Wertpapiere) sind von der Beförderung ausgeschlossen, sofern nicht im Einzelfall ein gesonderter Vertrag mit entsprechender Versicherung geschlossen wird. Für Umzugsgut gilt zusätzlich § 6.
- Die Angaben des Kunden im Preisrechner sind Grundlage der Preisberechnung und für ihn mit Abgabe der Anfrage verbindlich. Zusatzkosten wie Zölle, Steuern, Fähr- oder Tunnelgebühren werden gesondert mit dem Kunden abgerechnet.
- Die im Preisrechner angezeigten Zeiten sind keine garantierten Abhol- oder Liefertermine, sondern ein unverbindlicher Zeitrahmen. Verbindliche Zeitfenster und Fixtermine entstehen erst durch ausdrückliche Bestätigung der Auftragnehmerin. Alle Termine und Laufzeiten stehen unter dem Vorbehalt von Verkehrslage, Witterung und sonstigen nicht von der Auftragnehmerin zu vertretenden Verzögerungen.
- Ist die vom Kunden benannte verantwortliche Person oder ein anderer befugter Ansprechpartner trotz mehrerer Versuche innerhalb von 2 Stunden nach der ersten Kontaktaufnahme nicht erreichbar und kann der Transport deshalb nicht begonnen oder fortgesetzt werden, darf die Auftragnehmerin den Auftrag auf Kosten des Kunden kündigen und das Fahrzeug abziehen.
- Die im Preisrechner angezeigten Fahrzeugtypen sind Tarifstufen zur Preisunterscheidung nach Gewicht und Volumen. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Fahrzeug besteht nicht. Vom Preis umfasst sind nur die im Auftrag mit Maßen und Gewicht angegebenen Packstücke. Passt die angemeldete Ladung nicht in den gewählten Tarif, darf die Auftragnehmerin den Auftrag auf den passenden höheren Tarif umstellen; gibt es keinen höheren Tarif, gilt das maximale Ladevolumen des gewählten Tarifs als beauftragt. Nutzlastangaben können je nach Relation abweichen.
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§ 2 Angebot, Annahme, Preise und Stornierung
- Die Auftragnehmerin nimmt zu einer verbindlichen Anfrage aus dem Preisrechner in der Regel innerhalb von 24 Stunden Stellung und bestätigt oder lehnt sie ab. Die Annahme erfolgt in Textform (z. B. E-Mail oder WhatsApp).
- Die Ladeflächenmaße eines Tarifs geben die maximal verfügbare Fläche an. Anspruch besteht nur auf die Beförderung der tatsächlich gebuchten Packstücke.
- Der Kunde stellt alle für den Transport erforderlichen Ladepapiere rechtzeitig, mindestens 24 Stunden vor Transportbeginn, bei grenzüberschreitenden Transporten mit möglicher Verzollung mindestens 48 Stunden vorher, zur Verfügung. Das gilt ausdrücklich auch für Zollunterlagen.
- Mehrkosten durch fehlende Dokumente oder Angaben trägt der Kunde, einschließlich der Kosten unverschuldeter Verlängerungen der Transportzeit.
- Das Entgelt richtet sich nach dem im Preisrechner auf dieser Website ermittelten und von der Auftragnehmerin bestätigten Preis. Preise für Unternehmer verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
- Setzt die Auftragnehmerin Dritte als Frachtführer ein, stellt sie sicher, dass diese alle gesetzlichen Vorgaben einhalten, insbesondere die geltenden Mindestlohnvorschriften. Ihre Verantwortung gegenüber dem Kunden bleibt unberührt.
- Fixtermine und Liefertermine am Folgetag bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung und werden gesondert vergütet.
- Storniert der Kunde den Auftrag, schuldet er bei einer Stornierung bis 48 Stunden vor Durchführung 50 % und bei einer Stornierung ab 24 Stunden vor Durchführung 90 % der vereinbarten Fracht. Bereits erbrachte oder begonnene Fremdleistungen (z. B. Verzollung, Fähren) und angefallene Standgelder werden in voller Höhe berechnet. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens unbenommen.
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§ 3 Durchführung des Auftrags
- Der Kunde hat Anspruch auf ein für die Ladung geeignetes und ausreichend dimensioniertes Fahrzeug, nicht auf ein bestimmtes. Die Auftragnehmerin entscheidet, ob ein Fahrzeug oder mehrere kleinere eingesetzt werden, und wählt bei gleicher Eignung die günstigere Variante.
- Be- und Entladung sind nicht Teil des Frachtauftrags. Für die beförderungssichere Verladung ist der Kunde verantwortlich, für die betriebssichere Verladung die Auftragnehmerin bzw. der von ihr eingesetzte Frachtführer.
- Die Entladung übernimmt der Empfänger als Erfüllungsgehilfe des Kunden; für Schäden an Ware oder Fahrzeug bei der Entladung haftet der Kunde.
- Änderungen von Gewicht oder Volumen teilt der Kunde mindestens 24 Stunden vor Transportbeginn in Textform mit. Kann der Transport danach nicht mehr wie angeboten durchgeführt werden, entscheidet die Auftragnehmerin, ob sie den Auftrag – gegebenenfalls mit einem anderen Fahrzeug und entsprechend angepasstem Preis – durchführt oder kündigt. Erfolgt die Mitteilung später als 24 Stunden vor Transportbeginn und kündigt die Auftragnehmerin, schuldet der Kunde 50 % der Fracht.
- Führen falsche Angaben des Kunden zu einer Überladung, kann die Auftragnehmerin außerordentlich kündigen. Der Kunde stellt die Auftragnehmerin von allen daraus entstehenden Kosten frei, insbesondere von Bußgeldern, behördlichen Abschöpfungen, Rechtsverfolgungs- und Umladekosten.
- Abhol- und Lieferstelle müssen für Lkw mit Standardmaßen zugänglich sein, auch hinsichtlich Be- und Entladung (z. B. Rampen, Tiefgaragen). Ist dies nicht der Fall, fordert die Auftragnehmerin den Kunden zur Abhilfe oder zur Benennung eines geeigneten Ladeplatzes auf; Mehrkosten, Wartezeiten und Mehrfahrten trägt der Kunde.
- Im Preis enthalten ist eine Lade- und Entladezeit von je 1 Stunde bei Transporten bis 150 km und je 2 Stunden bei längeren Transporten. Darüber hinaus wird Standgeld je angefangene Stunde berechnet: 30,00 € für Caddy, Transporter und Planenbus, 60,00 € für Lkw und Kühlfahrzeuge.
- Erteilt der Kunde bei einem Ablieferungshindernis nicht innerhalb von 3 Stunden eine geeignete Weisung, kann die Auftragnehmerin außerordentlich kündigen und neben der Fracht die Kosten für Rücktransport und notwendige Einlagerung verlangen. Holt der Kunde die Ware nicht innerhalb von 3 Tagen ab, darf die Auftragnehmerin sie nach den gesetzlichen Vorschriften verwerten oder auf Kosten des Kunden entsorgen; ein Erlös wird nach Abzug aller Aufwendungen an den Kunden ausgezahlt.
- Der Kunde stellt sicher, dass während des Transports eine verantwortliche Person erreichbar ist, und teilt deren Kontaktdaten mit, falls sie nicht über die Firmenkontaktdaten erreichbar ist.
- Gutscheine (Voucher) gelten nur für den Transportpreis einschließlich fahrzeugbezogener Upgrades und können fahrzeugbezogene Mindestpreise nicht unterschreiten. Standgeld, Stornogebühren und Fremdkosten (z. B. Versicherung, Verzollung, Fähren, Tunnel) bleiben unberührt.
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§ 4 Zahlung und Ablieferung
- Die Zahlung erfolgt nach Wahl der Auftragnehmerin per Vorkasse oder auf Rechnung. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar. Nicht eingeplante öffentliche Abgaben wie Zölle oder Einfuhrsteuern trägt der Kunde; sie können als Vorkasse verlangt werden. Für Verzögerungen, die durch ihre verspätete Zahlung entstehen, haftet die Auftragnehmerin nicht.
- Bei Vorkasse gelten Fixtermine nur, wenn die Zahlung mindestens 24 Stunden, bei grenzüberschreitenden Transporten mit möglicher Verzollung mindestens 48 Stunden vor Abholung eingeht. Das gilt auch für Zollkosten.
- Die Ablieferung erfolgt an den angegebenen Empfänger gegen Unterschrift. Bei Verbrauchern darf auch an eine Person abgeliefert werden, die nach den Umständen zur Annahme berechtigt erscheint (z. B. Haushaltsmitglieder, schriftlich Bevollmächtigte, unmittelbare Nachbarn); der Kunde wird über Zeit und Ort einer Nachbarschaftsabgabe informiert. Bei Unternehmern ist ein Empfangsberechtigter zu benennen; andernfalls wird die Sendung an den Absender zurückgeführt (§ 3 Nr. 8).
- Übergibt der Kunde die Sendung mit Ladehilfsmitteln (z. B. Paletten, Gitterboxen), besteht keine Pflicht zum Tausch oder zur Rückführung, sofern dies nicht gesondert vereinbart und vergütet wird.
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§ 5 Abtretung, Zurückbehaltung und Aufrechnung
Ansprüche des Kunden gegen die Auftragnehmerin dürfen nur mit deren vorheriger schriftlicher Zustimmung an Dritte abgetreten werden. Gegen Forderungen der Auftragnehmerin kann der Kunde nur mit unbestrittenen, fälligen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Wegen aller Forderungen aus dem Vertrag steht der Auftragnehmerin ein Pfand- und Zurückbehaltungsrecht an den in ihrem Besitz befindlichen Gütern zu.
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§ 6 Besondere Regeln für Umzugsgut
- Für Umzugsgut gelten diese AGB entsprechend, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
- Be- und Entladung sowie die beförderungssichere Sicherung des Umzugsguts übernimmt ausschließlich der Kunde; die betriebssichere Verladung übernimmt die Auftragnehmerin. Ein Anspruch auf Mitnahme von Personen besteht nicht.
- Eine spezielle Versicherung für Umzugsgut bieten wir an und empfehlen sie.
- Im Preis ist eine Wartezeit für Be- und Entladung von insgesamt höchstens 3 Stunden enthalten. Darüber hinaus berechnen wir je angefangene Stunde 30,00 € für Transporter und kleine Lkw sowie 60,00 € für große Lkw.
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§ 7 Haftung
Die Auftragnehmerin haftet nach den zwingenden gesetzlichen Vorschriften, bei grenzüberschreitenden Straßentransporten nach dem Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR), im Übrigen nach dem anwendbaren nationalen Frachtrecht. Die Haftung für Güterschäden ist auf 8,33 Sonderziehungsrechte je Kilogramm Rohgewicht begrenzt, soweit nicht zwingend etwas anderes gilt. Die Haftungsbegrenzungen gelten nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Eine Warenversicherung schließen wir nur auf ausdrücklichen Auftrag und gegen gesonderte Vergütung ab.
Äußerlich erkennbare Schäden sind bei Ablieferung auf dem Lieferschein bzw. CMR-Frachtbrief zu vermerken; äußerlich nicht erkennbare Schäden sind innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung in Textform an dispatch@yourdomain.eu anzuzeigen.
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§ 8 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Republik Polen unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Vorschriften der CMR sowie zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem ein Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
- Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Kraków (Polen).
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die ihrem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt; dasselbe gilt für Vertragslücken.
- Personenbezogene Daten verarbeiten wir nach Maßgabe unserer Datenschutzerklärung.
Stand: Oktober 2026